Die Immobilienberatung. Die Gesellschaft kann entweder auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobiliären und immobilienbezogenen Transaktionen in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck verbunden sind; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben; Kredite oder jede andere Form der Finanzierung an ihre Aktionäre, Gesellschaften derselben Gruppe oder Dritte gewähren und Sicherheiten aller Art für deren direkten oder indirekten Nutzen leisten, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten auf die Vermögenswerte der Gesellschaft.