Erwerb von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Teilnahme an deren Verwaltung und Entwicklung, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über die Investitionskontrolle verbotenen Operationen, sowie Kauf und Verkauf von Wertpapieren und geistigen Eigentumsrechten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und kann an anderen Unternehmen teilnehmen, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, und im Allgemeinen jede Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Sie kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanzoperationen durchführen sowie für Tochtergesellschaften oder Dritte als Bürge oder Garant auftreten.