Der Erwerb, das Halten und die Nutzung von Immobilien, die ausschließlich feste Einrichtungen im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) darstellen. Die Gesellschaft kann zudem für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle kommerziellen, mobiliären und finanziellen Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, in welcher Form auch immer, insbesondere in Form von Beteiligungen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen eröffnen, Unternehmen mit einem ähnlichen oder ergänzenden Zweck gründen oder erwerben. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Dritten Darlehen gewähren oder Garantien einräumen.