Verwaltung aller Immobiliengeschäfte, Kauf, Verkauf, Umwandlung, Renovation aller Immobilien im Auftrag Dritter oder in eigenem Namen, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Immobiliengeschäfte, sowie alle damit verbundenen Geschäfte, Bauträgerschaft und Errichtung von Gebäuden, sowie alle Beratungen in Immobilienangelegenheiten, Verwaltung, Vermittlung im Bereich der Immobilien; die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten; sie kann Beteiligungen an allen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland übernehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, alle mobiliären oder immobiliären Geschäfte durchführen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen; die Gesellschaft kann auch ihren Aktionären und Dritten Kredite gewähren, sich für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Kredite verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen absichern.