Die Übernahme von Beteiligungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter an Unternehmen, die in der Schweiz oder im Ausland kommerziell, industriell oder finanziell tätig sind, sowie die Durchführung von Investitionen und Anlagen für eigene Rechnung in allen Bereichen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verbotenen Operationen; der Betrieb eines allgemeinen Bauunternehmens, insbesondere Abbruch- und Maurerarbeiten, mit Ausnahme der durch das AIG verbotenen Operationen; die Durchführung aller Immobiliengeschäfte, insbesondere aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, Halten, Verwalten, Bewerben, Bauen und Wertsteigern von bebauten oder unbebauten Grundstücken, mit Ausnahme der durch das AIG verbotenen Operationen. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit einem identischen oder ähnlichen Zweck erwerben oder gründen, Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren und in der Schweiz und im Ausland alle Finanz-, Handels-, Mobilien-, Immobilien- und anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.