Die Holdinggesellschaft hat zum Ziel, an Unternehmen teilzunehmen, Unternehmen zu erwerben, sich für alle Unternehmen zu interessieren und Beteiligungen an allen Unternehmen zu übernehmen, sowie die geschaffenen oder erworbenen Beteiligungen zu verwalten, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Operationen. Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, die hauptsächlich im Bereich der öffentlichen Gesundheit, der spezialisierten Krankenpflege, ambulanten oder anderen persönlichen Pflegediensten tätig sind. Die Gesellschaft kann jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, und Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.