Die Gesellschaft hat zum Zweck: alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Böden und Oberflächen. Die Gesellschaft kann ebenfalls: a) alle Geschäfts-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte durchführen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) unterliegen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die einen direkten oder indirekten Bezug zum Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland haben. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.