Das Unternehmen hat zum Ziel, den Verkehr und die Beschilderung (horizontal und/oder vertikal) zu managen; die Überwachung, Beratung, Berichterstattung und Bewertung der Beschilderung, Markierung und städtischen Möblierung; die Baustellensignalisierung (statisch und mobil); und die Unterstützung für Ausnahmetransporte (insbesondere Motorräder). Das Unternehmen kann zudem in der Schweiz und im Ausland: - Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen gründen, Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben und allgemein an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit seinem Zweck stehen; - für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen oder dessen Entwicklung fördern, unter der Voraussetzung, dass der Erwerb von Immobilien in der Schweiz nur im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland erfolgen kann; und - seinen Gesellschaftern, verbundenen Unternehmen oder Dritten finanzielle Unterstützung, einschließlich Darlehen, Vorschüsse, Garantien oder Sicherheiten jeder Art, gewähren.