Die Gesellschaft bezweckt alle immobilienwirtschaftlichen Geschäfte, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann, als Nebenzweck, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen erwerben, allgemein jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, ihren Aktionären und Dritten Darlehen oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient, für von Aktionären und Dritten aufgenommene Darlehen bürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekarbriefen oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.