Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, Verkauf, die Verwaltung und die Verwaltung von Beteiligungen an allen kommerziellen, finanziellen, immobilien- oder industriellen Unternehmen sowie den Abschluss aller Verträge und die Durchführung aller Geschäfte, die zur Entwicklung und Erweiterung ihrer Tätigkeiten geeignet sind, mit Ausnahme aller Geschäfte, die dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) unterliegen. Die Gesellschaft kann ferner: alle kommerziellen und finanziellen Geschäfte (mit Ausnahme derjenigen, die sich aus dem Mandat als Finanzintermediär im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG) ergeben) durchführen, sei es mobil oder immobil, direkt oder indirekt im Zusammenhang mit ihrem Zweck, mit Ausnahme aller Geschäfte, die dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) unterliegen; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, diese erwerben oder gründen; und Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, Darlehen von Aktionären oder Dritten verbürgen, solche Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder anderen Wertpapieren garantieren sowie andere finanzielle Verpflichtungen eingehen.