Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, direkte und indirekte Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen im Sinne einer Holding zu halten, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; - an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.