In der Schweiz und im Ausland: Betrieb eines Generalunternehmens im Baugewerbe; Angebot aller Beratungen, Dienstleistungen und Leistungen sowie Ausübung aller Tätigkeiten in den Bereichen Bauwesen (Rohbau und Ausbau), Bauleitung, Bau, Tiefbau, Projektierung, Spezialarbeiten, öffentliche Arbeiten, Blechverarbeitung, Bewehrung und Betonierung; Kauf, Verkauf, Entwicklung, Erschaffung, Verteilung, Import, Export und Vermarktung aller Waren, Produkte und Dienstleistungen in den genannten Bereichen. Die Gesellschaft kann sowohl für eigene Rechnung als auch für Rechnung Dritter alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobilen und immobilienbezogenen (ausgenommen die durch das Geldwäschereigesetz verbotenen) Operationen, in der Schweiz und im Ausland, durchführen, die sich direkt oder indirekt auf das Hauptziel beziehen. Sie kann Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann auch Darlehen an ihre Gesellschafter gewähren und/oder sich für Darlehen, die Dritten an ihre Gesellschafter gewährt werden, verbürgen, bürgen oder sich verpflichten.