Der Betrieb eines Café-Bars und Restaurants. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an anderen Unternehmen beteiligt sein, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gegen Vergütung oder unentgeltlich gewähren sowie ihre eigenen Vermögenswerte zugunsten der Gesellschafter oder Dritter als Sicherheit stellen, in der Schweiz und im Ausland alle finanziellen, kommerziellen, mobilen, immobilienbezogenen und anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu entwickeln oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen.