Die Gesellschaft hat zum Ziel, die vollständige Revision der Tierzuchtverordnung im Rahmen der Agrarpolitik PA22+ umzusetzen, die vom Bundesrat beschlossen wurde und die Zuchtprogramme in den Mittelpunkt stellt. Insbesondere vertritt die Gesellschaft die Zuchtprogramme der Haflinger-Pferderasse in der Schweiz durch die fünf Hauptsektionen der Zuchtbücher (LGO), auch bekannt als Haflinger-Pentagon. Die Sektionen sind: 1) AAG-Txx (Zucht in Gestüten) als Vertreter des Zuchtprogramms des LGO, HPT; 2) AAP-Tha (privat) als Vertreter des Zuchtprogramms des LGO, HPT; 3) BCP als Vertreter des Zuchtprogramms des LGO, A.N.A.C.R.Ha.I; 4) CXP als Vertreter des Zuchtprogramms des LGO, F.N. der Rasse angehörend; 5) CX-E als Vertreter des Zuchtprogramms des LGO, F.N. nicht der Rasse angehörend, nicht-rassische Sektion: CX-R, Register, nicht der Rasse angehörend, also ohne LGO; Erstregistrierung und Zuweisung der Universal Equine Life Number (UELN alphanumerisch Land (CH): 756, Rasse (Haflinger): 016, Sektion (3 Buchstaben), sequenzielle Nummer des Fohlens, Geburtsjahr; Klassifizierung in den Ursprungs-Zuchtbuchorganisationen in der zentralen Datenbank, die online auf www.duzb.ch/zb abrufbar ist; Ausstellung des Certificate of Origin der Ursprungs-Zuchtbuchsektionen (LGO); Beratung und Vermittlung von Zuchtpferden (Pferden) an Mitglieder. Die Gesellschaft kann auch alle Geschäfts-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (LFAIE) unterliegen, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben und im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.