Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Errichtung, die Ausbeutung oder die Anmietung von allen Grundstücken, insbesondere von Flugzeughallen, jedoch in der Schweiz nur solchen, die einen festen Betrieb im Sinne von Artikel 2, Absatz 2, Buchstabe a des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 darstellen, sowie alle damit verbundenen kommerziellen oder finanziellen Operationen. Die Gesellschaft kann, als sekundäres Ziel, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Zweigniederlassungen gründen, Darlehen an ihre Aktionäre und an Dritte gewähren, für von Aktionären und Dritten aufgenommene Darlehen bürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen garantieren.