Lieferung von Dienstleistungen und professionellen Leistungen, Kauf und Verkauf von Waren oder Gütern zu kommerziellen Zwecken, Erwerb und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen, Kauf und Verwaltung von Immobilien. Ausdrücklich ausgeschlossen sind der Kauf und Verkauf von börsennotierten Wertpapieren, rein finanzielle und/oder spekulative Transaktionen im Allgemeinen sowie alle Tätigkeiten, die eine spezielle Lizenz von der Bundes- oder Kantonsbehörde erfordern. Die Gesellschaft wird ausschließlich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten oder mit vorheriger finanzieller Absicherung für jede Transaktion tätig sein und kann finanzielle Schulden nur bis zur Höhe des Nettovermögens aufnehmen, verstanden als Kapital plus Rücklagen minus Verbindlichkeiten, und nicht darüber hinaus. Abweichend von dieser Regelung kann der Kommanditist der Gesellschaft auch über die Höhe des Stammkapitals hinaus Kredite gewähren, sofern dies von der Mehrheit der Gesellschafter genehmigt wird.