Der Betrieb eines Unternehmens im Bereich Landschaftsgärtnerei, insbesondere die Schaffung, Ausführung, Pflege und Gestaltung von Gärten, Bewässerungssystemen, alle Arbeiten im Bereich der kleinen Maurerei und im Allgemeinen alle Arbeiten, die direkt oder indirekt mit dem Zweck der Gesellschaft in Zusammenhang stehen. Sie kann: an allen Unternehmen teilnehmen und alle mobilen, immobilienbezogenen, industriellen, finanziellen und kommerziellen Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit der Verwirklichung ihres Zwecks in Zusammenhang stehen; Kredite an ihre Gesellschafter und an Dritte gewähren, sich für Kredite, die von Gesellschaftern oder Dritten aufgenommen wurden, als Bürge einsetzen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer Verpflichtungen garantieren, wenn dies ihre Interessen fördert; Niederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland eröffnen.