Erwerb, Halten, Verwaltung, Veräußerung von Beteiligungen sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, als Holdinggesellschaft in jeder Gesellschaft, im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG); die Gesellschaft kann auch Grundstücke, Beteiligungen an Immobiliengesellschaften erwerben, halten, verwalten und verkaufen; sie kann: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; - an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.