1. a) die Schaffung und Entwicklung von Werken, grafischen Konzepten, Kunst sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, b) der Betrieb eines Tattoo- und Schönheitssalons, die Abhaltung von Schulungen in diesen Bereichen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, c) in ergänzender Funktion, die Durchführung aller kommerziellen und finanziellen Operationen - sowohl mobiler als auch immobiler Natur (unter Beachtung der Regeln für den Erwerb von Immobilien durch ausländische Personen) - in direktem oder indirektem Zusammenhang mit den oben genannten Zielen, sowie die Beteiligung an allen schweizerischen oder ausländischen Unternehmen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen. 2. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit sowohl in der Schweiz als auch im Ausland ausüben und Zweigniederlassungen errichten. 3. Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren.