Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen an Gesellschaften oder Unternehmen zu übernehmen sowie jede andere Form von Investitionen, auch im Treuhandverhältnis, mit Ausnahme von Immobilieninvestitionen in der Schweiz, zu tätigen. Die Gesellschaft kann zudem jede andere Tätigkeit ausüben, die zur Verfolgung des Gesellschaftszwecks geeignet ist. Die Gesellschaft kann an anderen Gesellschaften teilhaben, die denselben Zweck verfolgen oder Tätigkeiten ausüben, die denen der Gesellschaft entsprechen. Die Gesellschaft kann zudem Dritten, einschließlich Aktionären der Gesellschaft oder der Gesellschaften, an denen diese beteiligt sind, Kredite und/oder direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren und Garantien jeder Art für ihre Beteiligungsgesellschaften ausstellen. Die Gesellschaft kann selbstständig oder durch Dritte jede direkt, indirekt oder nebenbei ausgeübte Tätigkeit ausüben, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks als nützlich, vorbereitend oder daraus resultierend erachtet wird.