Betreuung eines Architekturbüros. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland, sei es für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, alle kommerziellen, finanziellen oder immobilienbezogenen Geschäfte (in der Schweiz mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt verbotenen Geschäfte) durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen, Beteiligungen an allen kommerziellen, industriellen oder finanziellen Unternehmen (in der Schweiz nur an Gewerbeimmobilien und mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt verbotenen Geschäfte) erwerben, Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interventionsmaßnahmen zugunsten von Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten zu treffen, sowie Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten Kredite oder Garantien zu gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.