Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, den Verkauf, die Verwaltung und die Bewirtschaftung von Beteiligungen an allen Handels-, Finanz-, Immobilien- oder Industrieunternehmen sowie den Abschluss aller Verträge und die Durchführung aller Geschäfte, die geeignet sind, ihre Tätigkeit zu entwickeln und auszudehnen, mit Ausnahme aller Geschäfte, die dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) unterliegen. Die Gesellschaft kann überdies:
- alle Handels- und Finanzgeschäfte (mit Ausnahme derjenigen, die sich aus dem Finanzintermediärmandat im Sinne von Artikel 2, Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG) ergeben), sei es im Mobiliar- oder Immobilienbereich, in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck durchführen, mit Ausnahme aller Geschäfte, die dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) unterliegen;
- Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen;
- an allen Unternehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, teilnehmen, diese erwerben oder gründen; und
- Aktionären oder Dritten Darlehen oder Garantien gewähren, von Aktionären oder Dritten aufgenommene Darlehen bürgen, solche Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken- oder anderen Titeln garantieren sowie alle anderen finanziellen Verpflichtungen eingehen.