Alle Aktivitäten im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere der Kauf, Verkauf, die Vermietung, die Verwaltung, die Entwicklung und das Maklerwesen, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann ebenfalls: a) alle kommerziellen, finanziellen oder immobilienbezogenen Transaktionen durchführen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Operationen durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.