a) Beteiligungen in der Schweiz und im Ausland zu erwerben; b) bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte zu kaufen und zu verkaufen, ausgenommen sind die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Geschäfte; c) Anlagen durchzuführen; d) Kredite zu gewähren. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle Geschäfts- und Finanztransaktionen durchführen; im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen, sowie alle Verträge abschließen, die zur Entwicklung des Gesellschaftszwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen; c) die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.