Die Gesellschaft hat zum Zweck, in der Schweiz und im Ausland den Kauf, Verkauf, Besitz, Verwaltung und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften und Unternehmen, ausgenommen die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann: - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland beteiligt sein, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder gründen; - alle Geschäfts-, Industrie-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen und Verträge abschließen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu entwickeln oder die sich direkt oder indirekt darauf beziehen, ausgenommen die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Operationen; - an Gesellschafter oder Dritte Darlehen oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.