Die Gesellschaft hat zum Zweck die Beteiligung, Verwaltung, Führung und den Erwerb von Beteiligungen an anderen schweizerischen und/oder ausländischen Gesellschaften, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; - Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient, sich für Kredite von Aktionären oder Dritten verbürgen, ihre Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Pfandbriefen oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung sichern.