Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handels-, Industrie- und Immobilienunternehmen in der Schweiz oder im Ausland durch den Kauf von Aktien, Obligationen, Anteilen und die Haltung von Forderungen in jeder geeigneten Form, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt (FIDLEG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, mobile oder immobiliäre Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.