Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, die Verwaltung und den Verkauf von Beteiligungen an allen Unternehmen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Sie kann alle finanziellen, kommerziellen und industriellen, beweglichen oder unbeweglichen Geschäfte ausführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck stehen oder dessen Verwirklichung fördern. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder gründen, alle Geschäfte tätigen und Verträge abschließen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu entwickeln oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, Beteiligungen in der Schweiz und im Ausland übernehmen. Sie kann an Gesellschafter oder Dritte Kredite gewähren oder Garantien erteilen, wenn dies ihren Interessen dient.