Schaffung, Handel und Lagerung von Kunstwerken in der Schweiz und im Ausland sowie Beratungsdienstleistungen im Bereich Kunst. Förderung der zeitgenössischen Kunst, Organisation von Veranstaltungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte durchführen, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern, auch durch Beteiligung an anderen Gesellschaften, sowie jede ähnliche oder mit dem Gesellschaftszweck verbundene Tätigkeit ausüben. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland erwerben, Immobilien in der Schweiz erwerben und veräußern, jedoch nur solche, die nicht der Bewilligungspflicht nach Art. 2 Abs. 2 LAFE unterliegen.