Der Betrieb eines Architekturbüros und der Import von vorgefertigten Materialien sowie alle Immobiliengeschäfte, einschließlich Erwerb, Besitz, Verwaltung, Bau, Vermietung, Vermittlung, Verwaltung und Verkauf von Immobilien, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) verbotenen Geschäfte. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein identisches oder ähnliches Ziel verfolgen, Sicherheiten bereitstellen, Bürgschaften übernehmen, den Gesellschaftern oder Dritten Kredite gewähren und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.