Die vollständige oder teilweise Organisation von Veranstaltungen aller Art, insbesondere von Hochzeiten, Jubiläen, Kinderpartys, Vernissagen, Eröffnungen und Firmenausflügen, sowie alle damit verbundenen Leistungen, insbesondere die Bereitstellung von Fachpersonal sowie der Verkauf und die Vermietung von Material und Produkten. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit (mit Ausnahme von durch das LFAIE verbotenen Operationen) ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen; an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.