Verwaltung, Kauf, Verkauf, Renovation, Umwandlung und Errichtung von Immobilien, damit verbundene Dienstleistungen sowie alle Immobiliengeschäfte, ausgenommen Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt (FIDLEG) verboten sind. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit einem identischen oder ähnlichen Zweck erwerben oder gründen, an Gesellschafter oder Dritte Darlehen oder Garantien gewähren und in der Schweiz und im Ausland alle Finanz-, Handels-, Mobilien-, Immobilien- und anderen Geschäfte tätigen sowie alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen.