Der Bau und die Planung von Gebäuden, der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung, der Verkauf und die Vermittlung von Immobilien sowie die allgemeine Beratung in Immobilienangelegenheiten. Die Gesellschaft kann inländische und ausländische Zweigniederlassungen errichten und an anderen inländischen und ausländischen Unternehmen teilhaben sowie alle Geschäfte, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, tätigen. Die Gesellschaft kann inländische und ausländische Immobilien erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung durchführen sowie für Tochtergesellschaften und Dritte Garantien und Bürgschaften übernehmen.