In der Schweiz und im Ausland alle Immobiliengeschäfte, wie den Kauf, Verkauf, Besitz und die Errichtung von Immobilien, sowie alle Immobilieninvestitionstätigkeiten, Immobilienvermarktung oder damit verbundene Tätigkeiten, einschließlich des Makler-, Verwaltungs- und Verwaltungsgeschäfts von Immobilien, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Geschäfte; in der Schweiz und im Ausland Kauf, Verkauf, Besitz, Verwaltung und Verwaltung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften und Unternehmen, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Geschäfte.