Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Unternehmens im Bauwesen, insbesondere den Erwerb, die Errichtung und den Verkauf von Immobilien; den Erwerb, die Veräusserung, den Import und die Vermarktung von damit zusammenhängenden Produkten und Materialien. Die Gesellschaft kann auch ihren Gesellschaftern und Dritten Kredite gewähren, sich für von den Gesellschaftern und Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekarbriefen oder durch die Übernahme aller anderen finanziellen Verpflichtungen garantieren. Allgemein kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck verfolgen, alle finanziellen, kommerziellen, mobiliären, immobilienbezogenen und anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erfüllung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.