Die Gesellschaft hat zum Zweck: die direkte oder indirekte Beteiligung an allen Unternehmen sowie die Verwaltung, Führung, Kontrolle und Entwicklung von Gesellschaften, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Operationen. Sie kann als sekundären Zweck haben: an allen Unternehmen teilzunehmen und alle Mobilien-, Immobilien-, Finanz- und Handelstransaktionen durchzuführen, die direkt oder indirekt mit der Verwirklichung ihres Zwecks zusammenhängen; Kredite an ihre Gesellschafter und an Dritte zu gewähren, für von Gesellschaftern oder Dritten aufgenommene Kredite zu bürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen Verpflichtung zu garantieren, wenn dies ihre Interessen fördert; in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen zu errichten.