Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Anlageberatung und Vermögensverwaltung als Vermögensverwalter im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG), ohne jedoch die Verwahrung von Drittvermögen vorzunehmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Dienstleistungen ausführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, in der Schweiz oder von der Schweiz aus, mit Ausnahme von Tätigkeiten als Wertpapierhändler sowie von Tätigkeiten, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen eröffnen und Tochtergesellschaften gründen.