Die Gesellschaft bezweckt alle Tätigkeiten im Bereich des Bauwesens, insbesondere die Verlegung von vorgefertigten Deckenelementen, Wänden und Leuchten. Die Gesellschaft kann jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit (mit Ausnahme derjenigen, die durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verboten sind) ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren.