Die Förderung, der Handel, der Kauf und die Investitionen im Bereich des Immobilienwesens, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Operationen. Sie kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle finanziellen, kommerziellen, mobiliären oder immobilienbezogenen Operationen (mit Ausnahme der durch das BGFA verbotenen) durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck verbunden sind und sich in jeder Form an allen Unternehmen beteiligen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Gesellschaftszweck haben. Die Gesellschaft kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.