Die Gesellschaft hat den Zweck, alle Aktivitäten im Bereich der Gesundheit auszuüben, insbesondere die Allgemeinmedizin, die Sportmedizin, die manuelle Medizin, die Notfallmedizin, die Prävention, die Rehabilitation und die Begleitung der Leistung. Sie kann auch Beratungs-, Lehr-, Ausbildungs-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im medizinischen und paramedizinischen Bereich ausüben. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Veranstaltungen, Seminare, Schulungen oder Kooperationen im Bereich der Gesundheit, des Sports und der Leistung organisieren oder daran teilnehmen. Sie kann Dienstleistungen für Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche oder private Institutionen sowie für Sportorganisationen anbieten. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen, mobilen oder immobilienbezogenen Geschäfte, mit Ausnahme derjenigen, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer (BstG) verboten sind, in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck in der Schweiz und im Ausland tätigen und Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen.