Die Installation, Umwandlung, Erweiterung, Wartung und Reparatur: von zivilen und industriellen Heizungs- und Klimaanlagen, die mit flüssigen, gasförmigen oder gasartigen Medien betrieben werden; von zivilen und industriellen sanitären Anlagen sowie von Anlagen für den Transport, die Behandlung, den Gebrauch, die Speicherung und den Verbrauch von Wasser in Gebäuden, beginnend am Übergabepunkt des vom Versorgungsunternehmen gelieferten Wassers; von Anlagen für den Transport und die Nutzung von Gasen in flüssiger oder gasförmiger Form in Gebäuden, beginnend am Übergabepunkt des vom Versorgungsunternehmen gelieferten gasförmigen Brennstoffs; von Brandschutzanlagen, Solarkollektoren und Bewässerungsanlagen für Gärten. Der Einzel- und Großhandel im Baubereich mit Baumaterialien, Werkzeugen, Zubehör und Ausrüstungen, spezifischen Maschinen, technischen und technologischen Anlagen, städtischer Möblierung, Sportausrüstungen, Möbeln, Fenstern und Zubehör, Badezimmermöbeln, Dekorationsaccessoires und allem, was damit in Zusammenhang steht. Alles wie im Artikel 2 der Satzung näher angegeben.