Vornahme aller Immobiliengeschäfte, wie Kauf, Verkauf oder Vermittlung, in der Schweiz, soweit diese Geschäfte nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) unterliegen, und im Ausland. Die Gesellschaft kann insbesondere: alle Studien, Organisation, Planung und Durchführung von Immobiliengeschäften vornehmen, alle Analysen, Gutachten, Unterstützung, Beratung, Dienstleistungen und Leistungen im Bereich Immobilien, Handel und Bauwesen erbringen. Die Gesellschaft kann auch: Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben und im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen.