Die Gesellschaft hat zum Zweck: alle Immobiliengeschäfte wie Bau, Kauf, Verkauf, Verwaltung, Vermittlung und Verwertung von Immobilien, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BewG) verbotenen Geschäfte; alle Immobilienprojekte in Form von General- oder Totalunternehmen. Die Gesellschaft kann auch: a) alle Handels-, Finanz- und Mobiliargeschäfte tätigen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.