alle Immobiliengeschäfte, insbesondere den Erwerb, Verkauf, Tausch, die Vermietung, Verwaltung, Wertsteigerung und Vermarktung aller Immobilien, mit Ausnahme von Geschäften, die dem Bundesgesetz über den Finanzmarkt unterliegen. Die Gesellschaft kann zudem Darlehen oder Garantien an Aktionäre, Dritte und nahestehende oder verbundene Gesellschaften gewähren. Die Gesellschaft kann ferner alle Handelsgeschäfte, Finanzgeschäfte und Wertpapiergeschäfte tätigen, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben und im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.