Der Kauf, Verkauf, die Ausbeutung, Vermietung und der Bau aller Immobilien sowie die Beteiligung an Immobilienunternehmen, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte (mit Ausnahme der durch die Lex Koller verbotenen Operationen) in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen, unter Berücksichtigung der Interessen und der allgemeinen Ausrichtung der Gesellschaftengruppe, der die Gesellschaft angehört, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen. Sie kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.