Die Gesellschaft bezweckt alle immobilienwirtschaftlichen Geschäfte, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, alle Geschäfte tätigen und Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Sie kann auch alle Finanz-, Treuhand-, Handels- oder Industriegeschäfte, sei es im Bereich des beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, durchführen, die der Verwirklichung ihres Zwecks dienen. Sie kann ihren Aktionären und Dritten Kredite gewähren oder Garantien erteilen, sich für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen und diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekarbriefen oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen garantieren.