alle Immobiliengeschäfte wie Kauf, Bau, Vermietung, Umbau, Verkauf, Immobilienvermittlung und alle Immobilienprojekte in Form von General- oder Totalunternehmen, vorbehältlich der Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG). Die Gesellschaft kann ferner: a) alle Handels-, Finanz- und Mobiliartransaktionen durchführen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; c) im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.