Der Kauf und Verkauf von Immobilien sowie alle damit verbundenen immobilienwirtschaftlichen Tätigkeiten, ausgenommen Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) verboten sind. Sie kann alle Geschäfte durchführen, die mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehen, sowie alle Geschäfte, die geeignet sind, den Zweck und das Interesse der Gesellschaft zu fördern. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit ähnlichen Zielen erwerben, mit solchen Unternehmen fusionieren und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu entwickeln oder zu erreichen, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.