Die Gesellschaft bezweckt alle Immobiliengeschäfte, sei es Kauf, Verkauf, Verwaltung, Verwaltung und Beratung, mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Geschäfte, sowie alle Finanzaktivitäten. Sie kann sich mit allen Handels-, Industrie- und Immobiliengeschäften befassen und alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung ihres Zwecks geeignet sind. Sie kann auch Zweigniederlassungen gründen, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben oder Subunternehmer beauftragen. Sie kann Darlehen an ihre Gesellschafter oder an Dritte gewähren, sich für Darlehen, die von ihren Gesellschaftern oder Dritten aufgenommen wurden, als Bürge verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren und ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung einsetzen.