Die Gesellschaft hat zum Zweck: die Beteiligung, den Erwerb und die Übernahme von Anteilen an allen Unternehmen, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, sowie die Verwaltung und Führung von Unternehmen. Die Gesellschaft kann auch: a) alle Geschäfts-, Finanz-, Mobilien- oder Immobilientransaktionen durchführen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen; b) im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die einen direkten oder indirekten Bezug zum Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland haben. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.